Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1.1.2026

 

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Betreuung des Hundes während eines Tages- oder Ferienaufenthaltes.

Die Hundebetreuung BÜLIDOGS nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Hund wird gemäss Tierschutzgesetz während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.

Impfschutz & Gesundheitszustand des Hundes

Aufnahmebedingungen

BÜLIDOGS betreut grundsätzlich kastrierte Rüden.

Unkastrierte Welpen und Junghunde können bis zum vollendeten 12. Lebensmonat betreut werden. Bei Rüden ist eine Weiterführung der Betreuung über den 12. Lebensmonat hinaus grundsätzlich nur möglich, wenn der Hund kastriert ist.

Ist eine Kastration des Rüden bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, behält sich BÜLIDOGS das Recht vor, die weitere Betreuung abzulehnen und das Betreuungsverhältnis zu beenden.

Hündinnen dürfen auch unkastriert betreut werden. Läufige Hündinnen können jedoch während der Läufigkeit nicht betreut werden. Bei Hündinnen mit fix reservierten Betreuungstagen werden die dadurch entstehenden Absenzen vorhandenen Jokertagen angerechnet. Sind keine Jokertage mehr verfügbar, werden die fix reservierten Betreuungstage gemäss vereinbartem Tarif verrechnet.

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Staupe (alle 3Jahre) und Leptospirose (jährlich) vorliegt.

Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben/vorzuzeigen. 

Der Hundehalter übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Impfungen regelmässig getätigt werden.

Ansteckende Krankheiten sowie Parasitenbefall (wie zum Beispiel Zwingerhusten oder Flöhe) müssen unverzüglich vom Hundehalter gemeldet werden.  

Die Betreuung des Hundes kann währenddessen nicht gewährleistet werden und die Hundebetreuung BÜLIDOGS kann vom bereits geschlossenen Betreuungsvertrag aus diesem Grund zurücktreten.

Der Hundehalter erlaubt BÜLIDOGS ausdrücklich, im Notfall auch ohne vorherige Rücksprache einen Tierarzt zu konsultieren. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten und notwendigen Auslagen werden vom Hundehalter getragen.

Versicherungen und Haftung

Der Hundehalter versichert, dass für den betreuten Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. 

Der Hundehalter bzw. dessen Versicherung trägt die Kosten für Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen, die durch seinen Hund verursacht werden, soweit hierfür eine Haftung des Hundehalters besteht.

Für mitgebrachte Gegenstände wie Bettchen, Decken, Leinen, Spielzeug oder Ähnliches übernimmt BÜLIDOGS bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BÜLIDOGS verursacht wurden.

BÜLIDOGS haftet für Schäden oder Verletzungen des Hundes während der Betreuungszeit nur, soweit diese auf eine schuldhafte Verletzung der Sorgfalts- oder Aufsichtspflicht durch BÜLIDOGS zurückzuführen sind.

Für Verletzungen oder Erkrankungen, die trotz ordnungsgemässer Betreuung insbesondere durch das arttypische Verhalten der Hunde, gegenseitiges Spielen, Raufereien, Unfälle oder die Übertragung von Krankheiten entstehen können, übernimmt BÜLIDOGS keine Haftung, soweit BÜLIDOGS kein Verschulden trifft.

Entläuft ein Hund trotz ordnungsgemässer und den Umständen entsprechender Sicherung und Beaufsichtigung, haftet BÜLIDOGS nur, soweit eine Verletzung der Sorgfalts- oder Aufsichtspflicht vorliegt.

Verstirbt ein Hund während der Betreuung aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen Umständen, die BÜLIDOGS nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung von BÜLIDOGS. Daraus entstehende Kosten trägt der Hundehalter.

Zahlung, Betreuungsmodelle, Jokertage und Stornierungen

Die Bezahlung für die Tages- und Ferienbetreuung erfolgt per Banküberweisung. Die Rechnung wird jeweils Ende des Monats für den Folgemonat im Voraus gestellt.

Anfragen für Tages- oder Ferienbetreuung werden nur in schriftlicher Form (WhatsApp, E-Mail etc.) entgegengenommen. Von BÜLIDOGS schriftlich bestätigte Reservationen gelten als verbindlich.

Betreuungsmodelle

Fixe Betreuungstage

Für Hunde mit fest vereinbarten Betreuungstagen wird an den entsprechenden Wochentagen dauerhaft ein Betreuungsplatz reserviert. Diese Betreuungstage sind verbindlich und werden unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Hundes verrechnet.

Für Absenzen stehen dem Hundehalter Jokertage gemäss nachfolgender Regelung zur Verfügung.

Jokertage bei fixer Betreuung

Für fix reservierte Betreuungstage stehen pro Kalenderjahr folgende Jokertage zur Verfügung:

  • 1 fixer Betreuungstag pro Woche: 5 Jokertage pro Jahr
  • 2 fixe Betreuungstage pro Woche: 10 Jokertage pro Jahr
  • 3 fixe Betreuungstage pro Woche: 15 Jokertage pro Jahr

Mit einem Jokertag kann ein fix vereinbarter Betreuungstag bei einer Abmeldung von mindestens 48 Stunden im Voraus kostenlos storniert werden.

Bei kurzfristig eintretenden, nicht planbaren Absenzen, insbesondere aufgrund einer Läufigkeit, kann ein vorhandener Jokertag auch bei einer Abmeldung von weniger als 48 Stunden angerechnet werden.

Nach Ausschöpfung der Jokertage werden sämtliche weiteren fix vereinbarten Betreuungstage vollumfänglich verrechnet, auch wenn der Hund nicht an der Betreuung teilnimmt.

Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Kalenderjahres und können weder auf das Folgejahr übertragen noch ausbezahlt werden.

Bei Beginn einer fixen Betreuung während des laufenden Kalenderjahres werden die Jokertage anteilsmässig berechnet.

Flexible Betreuung

Bei der flexiblen Betreuung besteht kein Anspruch auf einen festen Betreuungsplatz oder bestimmte Wochentage. Betreuungstage können nach Bedarf angefragt und ausschliesslich nach Verfügbarkeit von BÜLIDOGS bestätigt werden.

Ein von BÜLIDOGS bestätigter Betreuungstag gilt als verbindlich.

Eine kostenlose Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn der Betreuung möglich. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen wird der vereinbarte Tagestarif vollumfänglich verrechnet.

Betriebsferien und Feiertage

Betriebsbedingte Schliessungstage von BÜLIDOGS, insbesondere Betriebsferien sowie allgemeine Feiertage, werden nicht verrechnet und führen zu keinem Abzug von Jokertagen.

Längere Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Unfall         

Kann ein Hund infolge Krankheit, Unfall oder aus ähnlichen Gründen während mehr als 1 Monat nicht an der Betreuung teilnehmen, ist BÜLIDOGS unverzüglich zu informieren.

Soll der fix reservierte Betreuungsplatz während dieser längeren Abwesenheit erhalten bleiben, werden ab diesem Zeitpunkt 50% des regulären Monatsbetreuungspreises verrechnet. Während dieser Regelung werden keine Jokertage abgezogen.

Ohne entsprechende Vereinbarung bleibt die reguläre Verrechnung der fix vereinbarten Betreuungstage unter Anrechnung vorhandener Jokertage bestehen.

Kündigung

Der Hundebetreuungsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monates schriftlich gekündigt werden.

Die Kündigung kann per E-Mail an info@buelidogs.ch erfolgen.

Weitere Bestimmungen

BÜLIDOGS ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Hundes zu überprüfen und darf sich auf die Angaben des Hundehalters bzw. der zur Übergabe berechtigten Person verlassen.

Die Hundebetreuung BÜLIDOGS verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder von der zuständigen Behörde verlangt, ist BÜLIDOGS berechtigt bzw. verpflichtet, die erforderlichen Kunden- und Tierdaten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.

Änderungen dieser AGB werden den Hundehaltern in geeigneter Form mitgeteilt. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben.